Kommentar zur EU-Trinkwasserrichtlinie

Der Europäische Umweltministerrat hat am vergangenen Freitag die neue EU-Trinkwasserrichtlinie beschlossen. Damit soll die geltende EU-Trinkwasserrichtlinie von 1998 novelliert werden. Hierzu erklärt Dr. Peter Michalik, Geschäftsführer der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz:

„Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie ist ein Meilenstein im europäischen Wasserrecht. Mit Kernelementen wie beispielsweise der Förderung eines freien Zugangs zu Wasser für alle EU-Bürger, der noch stärkeren Festschreibung des risikobasierten Ansatzes zur Sicherung der Wasserversorgung und einer EU-weiten Harmonisierung der Regelungen für Materialien und Werkstoffe in Kontakt mit Wasser gewährleistet sie eine auch in Zukunft sichere Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser.

Besonders begrüßen wir die Verknüpfung mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie: Für eine zukunftsfähige, klimafreundliche, sichere und für alle erschwingliche Trinkwasserversorgung muss bereits der Eintrag von Spurenstoffen und Mikroschadstoffen in die Gewässer und das Grundwasser und somit in die Rohwasserdargebote stärker in den Fokus rücken und reglementiert werden. Dafür macht sich die Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz seit Jahren zusammen mit weiteren Wasserversorgern an der Elbe sowie anderen großen Flüssen wie Rhein und Donau stark. So wurde in diesem Jahr eine neue Fassung des Europäischen Fließgewässer Memorandums (European River Memorandum – ERM) verabschiedet und den politischen Entscheidungsträgern übergeben, in welchem die diesbezüglichen Forderungen aus Sicht der Trinkwasserversorger aktualisiert wurden.“

Hier geht’s zur Arbeitsgemeinschaft der Wasserversorger im Einzugsgebiet der Elbe (AWE).
Download Europäisches Fließgewässer Memorandum

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