Reduzierte Beiträge für besondere Nutzungsformen

Seit 01.01.2012 erhebt das Land Sachsen-Anhalt auf der Grundlage der „Verordnung über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für das Land Sachsen-Anhalt“ (WasEE-VO LSA) ein Wasserentnahmeentgelt. Dieses Entgelt wird von unserem Unternehmen für die gesamte, aus der Rappbode-Talsperre entnommene Rohwassermenge entrichtet. Unsere Aufwendungen dafür müssen wir an unsere Kunden weiterreichen.

Die Verordnung sieht für begünstigte Zwecke (z.B. Prozess-, Kühl- oder Beregnungswasser) reduzierte Entgeltsätze vor. Sie können auch dann geltend gemacht werden, wenn das Wasser über unser Unternehmen bezogen wird. Dazu muss ein entsprechender Antrag vom Endverbraucher ausgefüllt, ggf. vom örtlichen Versorger bestätigt und an unser Unternehmen geschickt werden. Wir erledigen die Abwicklung mit den Behörden und erstatten nach Vorliegen des amtlichen Bescheides den Ermäßigungsbetrag.

Aktuelle Antragsformulare stehen beim Landesverwaltungsamt Halle zum Herunterladen bereit. Fragen zum Ablauf und zur Berechtigung beantworten Ihnen gern die Mitarbeiter unseres Bereiches Vertrieb und Unternehmensentwicklung.