Trinkwasserschutzgebiete

Rund um unsere Entnahmequellen erstrecken sich drei Trinkwasserschutzgebiete - Flächen die durch spezielle Verordnungen besonderen Schutz durch den Gesetzgeber erfahren.

Trinkwasserschutzgebiet Rappbodetalsperre

Das gesamte Trinkwasserschutzgebiet der Rappbodetalsperre umfasst rund 220 Quadratkilometer und entspricht gleichzeitig dem Einzugsgebiet. In der Trinkwasserschutzgebietsverordnung des Kreistages Wernigerode sind alle Schutzbestimmungen definiert. Die Verantwortlichkeit für das Trinkwasserschutzgebiet der Rappbodetalsperre obliegt dem Talsperrenbetrieb des Landes Sachsen-Anhalt TSB.

Trinkwasserschutzgebiet Torgau-Ost

Das Trinkwasserschutzgebiet rund um unsere 42 Wasserfassungen des Wasserwerkes Torgau-Ost ist rund 30 Quadratkilometer groß. In der Trinkwasserschutzgebietsverordnung vom 01.01.2008 des Landkreises Torgau-Oschatz und ihren mitgeltenden Dokumenten sind alle Schutzbestimmungen definiert. Zusätzlich gilt unser Merkblatt für Baumaßnahmen innerhalb der Wasserschutzzonen.

Trinkwasserschutzgebiet Mockritz

Die 55 Brunnenanlagen des Wasserwerkes Mockritz sind von einer Schutzzone von rund 29,5 Quadratkilometern umgeben. In der Trinkwasserschutzgebietsverordnung vom 01.01.2008 des Landkreises Torgau-Oschatz und ihren mitgeltenden Dokumenten sind alle Schutzbestimmungen definiert. Zusätzlich gilt unser Merkblatt für Baumaßnahmen innerhalb der Wasserschutzzonen.